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BGH, 09.03.1954 - I ZR 176/52 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52
Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Auszug aus BGH, 09.03.1954 - I ZR 176/52
Mögen diese Bedingungen auch insofern einen "allgemeinen" Charakter haben, als sie wiederum für Versicherungsverträge bestimmter Art eine Sonderregelung gegenüber den DTV.-Kaskoklauseln und den ADS enthalten (Ziff. 22 BB), so kann für den vorliegenden Fall doch dahingestellt bleiben, ob sie als "typische" Vertragsurkunden in den Bezirken mehrerer Oberlandesgerichte für eine Vielheit bestehender oder künftiger Rechtsbeziehungen benutzt werden und danach auch der freien Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl. hierzu RGZ 159, 147 [148 f]; 153, 62 [63]; 135, 136 [137]; BGHZ 7, 365 [368];… a.A. Prölss, Versicherungsvertragsgesetz, 8. Aufl., Vorbem III B 2 S. 23). - RG, 20.11.1936 - VII 111/36
Unter welchen Voraussetzungen unterliegt die Auslegung von …
Auszug aus BGH, 09.03.1954 - I ZR 176/52
Mögen diese Bedingungen auch insofern einen "allgemeinen" Charakter haben, als sie wiederum für Versicherungsverträge bestimmter Art eine Sonderregelung gegenüber den DTV.-Kaskoklauseln und den ADS enthalten (Ziff. 22 BB), so kann für den vorliegenden Fall doch dahingestellt bleiben, ob sie als "typische" Vertragsurkunden in den Bezirken mehrerer Oberlandesgerichte für eine Vielheit bestehender oder künftiger Rechtsbeziehungen benutzt werden und danach auch der freien Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl. hierzu RGZ 159, 147 [148 f]; 153, 62 [63]; 135, 136 [137]; BGHZ 7, 365 [368];… a.A. Prölss, Versicherungsvertragsgesetz, 8. Aufl., Vorbem III B 2 S. 23). - RG, 05.02.1932 - VII 397/31
Zum Begriff des Unfalls, wenn sich ein Arzt gegen Infektionen bei Ausübung seines …
Auszug aus BGH, 09.03.1954 - I ZR 176/52
Mögen diese Bedingungen auch insofern einen "allgemeinen" Charakter haben, als sie wiederum für Versicherungsverträge bestimmter Art eine Sonderregelung gegenüber den DTV.-Kaskoklauseln und den ADS enthalten (Ziff. 22 BB), so kann für den vorliegenden Fall doch dahingestellt bleiben, ob sie als "typische" Vertragsurkunden in den Bezirken mehrerer Oberlandesgerichte für eine Vielheit bestehender oder künftiger Rechtsbeziehungen benutzt werden und danach auch der freien Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl. hierzu RGZ 159, 147 [148 f]; 153, 62 [63]; 135, 136 [137]; BGHZ 7, 365 [368];… a.A. Prölss, Versicherungsvertragsgesetz, 8. Aufl., Vorbem III B 2 S. 23). - RG, 13.01.1939 - VII 120/38
Zur Frage der Haftpflichtversicherung von Anhängern an Zugmaschinen. Wann liegt …
Auszug aus BGH, 09.03.1954 - I ZR 176/52
Mögen diese Bedingungen auch insofern einen "allgemeinen" Charakter haben, als sie wiederum für Versicherungsverträge bestimmter Art eine Sonderregelung gegenüber den DTV.-Kaskoklauseln und den ADS enthalten (Ziff. 22 BB), so kann für den vorliegenden Fall doch dahingestellt bleiben, ob sie als "typische" Vertragsurkunden in den Bezirken mehrerer Oberlandesgerichte für eine Vielheit bestehender oder künftiger Rechtsbeziehungen benutzt werden und danach auch der freien Auslegung durch das Revisionsgericht unterliegen (vgl. hierzu RGZ 159, 147 [148 f]; 153, 62 [63]; 135, 136 [137]; BGHZ 7, 365 [368];… a.A. Prölss, Versicherungsvertragsgesetz, 8. Aufl., Vorbem III B 2 S. 23).